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Haftungsausschluss
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von cramersart (Stand 01.
Juli 2007)
1. Allgemeines
1.1 Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle vom Auftragnehmer
cramersart übernommenen Aufträge sind die nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben
Vorrang vor entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des
Kunden. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der evtl. abweichenden
Bestimmungen unsere Leistungen erbringen.
1.2 Der Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichungen von diesem
Vertrag/diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der
vom Auftraggeber unterzeichnete Auftrag/Vertrag ist ein bindendes
Angebot, welches von uns innerhalb von einem Monat angenommen
werden kann.
2. Angebots- und Entwurfsunterlagen
2.1 Eigentums- und Urheberrechte an dem von cramersart erstellten
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen und Entwürfen
sowie deren rechnerischen Grundlagen bleiben cramersart vorbehalten.
Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von cramersart weder
vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht
werden und sind bei Nichteinhaltung des Auftrages unverzüglich
zurückzugeben.
2.2 Für jeden Verstoß ist der Kunde zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der kalkulierten Auftragssumme
verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren oder der Nachweis
eines geringeren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3. Abtretungsverbot
3.1 Die Abtretung der Rechte und/oder Übertragung der Verpflichtungen
des Kunden aus dem Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von
cramersart nicht zulässig.
4. Preise/Zahlungsbedingungen
4.1 cramersart ist an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind,
nur für einen Zeitraum von einem Monat nach Vertragsabschluss
gebunden. Abzug von Skonto bedarf grundsätzlich der schriftlichen
Vereinbarung.
4.2 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise ’ab Werk’, das heißt, die Ware
ist auf Kosten des Kunden bei cramersart oder einem anderen vereinbarten
Ort abzuholen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird
die Verpackung, der Transport, die Montage der Kaufsache gegen
Gebühr von cramersart durchgeführt. Die Verpackungskosten
betragen bis 5 Kg 8,00 Euro netto; für die Anlieferung ohne
Montage berechnen wir eine Pauschale bei 5 - 10 Kg in Höhe
von 40,00 Euro netto und bei 10 - 30 Kg 80,00 Euro netto.
4.3 cramersart behält sich das Recht vor, unsere Preise
angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen
oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden dem Auftraggeber
auf Verlangen nachgewiesen.
4.4 Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die
Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Datum des Vertragsabschlusses
zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Einhaltung
der Frist ist im Falle der Überweisung die Gutschrift auf
dem Konto. Dem Kunden ist bekannt, dass die vereinbarte Bildproduktion
erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung beginnt.
4.5 Der vereinbarte Restkaufpreis ist bei Abholung der Ware zur
Zahlung fällig. Wird gleichwohl die Ware herausgegeben, so
ist der Kaufpreis spätestens 7 Tage nach Übergabe der
Ware zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist die Gutschrift
auf dem Konto von cramersart. Kommt der Kunde dieser Frist nicht
rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 10 % per anno zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren
und der Nachweis eines geringeren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4.6 Haben die Vertragsparteien eine Ratenzahlungsvereinbarung
getroffen und kommt der Kunde mit einer Rate mehr als 7 Tage in
Rückstand, so ist der Gesamtrestkaufpreis sofort fällig.
4.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem
Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4.8 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit der Abschlagsrechnungen
nicht, ist cramersart neben der sonstigen Rechte auch ohne Mahnung
zur sofortigen Einstellung der Arbeiten berechtigt.
4.9 Wird die Ware vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen seit
dem vereinbarten Fertigstellungstermin oder Eingang der Fertigstellungsmitteilung
beim cramersart abgeholt, so wird die Übergabe der Kaufsache
fingiert. cramersart hat sodann das Recht zum Rücktritt vom
Vertragsverhältnis. Die bereits geleistete Anzahlung verbleibt
dann als pauschalierter Schadensersatz bei cramersart. Daneben
steht es cramersart frei, weiterhin Erfüllung des Vertrages
oder Schadensersatz zu verlangen.
5. Lieferzeit
5.1 Die Einhaltung des von uns angegebenen Fertigstellungszeitpunktes
setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten voraus.
Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Fertigstellung
beeinflussen können, verlängert sich die Fertigstellungsfrist
angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber
getroffen werden.
5.2 Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch
den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen
Umständen gehindert, die wir trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten (gleichviel,
ob in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten),
so verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich
wird, die Fertigstellungsfrist in angemessenem Umfang. Wird durch
die vorstehenden Umstände die Leistung unmöglich, so
werden wir von der Leistungsverpflichtung frei.
5.3 Verlängert sich in den Fällen des Absatzes 3 der
Fertigstellungszeitpunkt oder werden wir von der Leistungsverpflichtung
frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
5.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.5 Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten
sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist
er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhte. Die Schadensersatzhaftung ist dann
der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.6 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Absatz 4 und 5 gelten
nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart
wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu
vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse
an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
5.7 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5.8 Bei vorzeitiger Fertigstellung nebst Fertigstellungsmitteilung
ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt
maßgeblich.
6. Eigentumsvorbehalte
6.1 cramersart behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht
an der Kaufsache bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus
dem Vertrag vor.
6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Sache zurückzunehmen.
Der Kunde gestattet bereits jetzt cramersart den Zutritt in die
Räumlichkeiten, in denen sich die Bildproduktionen befinden.
In der Zurücknahme der Bildproduktionen liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, wir hätten es ausdrücklich
erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt.
7. Mängelgewährleistung
7.1 Abweichungen in Struktur, Farbe und Maltechnik von Skizzen
/ Planungen / Vorlagen / Ausstellungsstücken /Abbildungen
/Material /Größen bleiben vorbehalten. Es liegt in
der Natur der Sache, dass Reproduktionen in Farbe, Struktur, Fertigungstechnik
und Aussehen nicht vollumfänglich identisch mit den o.g.
Skizzen etc. sein können.
7.2 Werden bei der Erstellung der Reproduktionen Naturprodukte
(z.B. Holzrahmen, Leinen, Naturfarbpigmente, etc.) verwandt, ist
es nicht ausgeschlossen, dass sich diese Materialien nach Übergabe
in ihrer Struktur und Aussehen verändern können.
7.3 Vorbehalte wegen äußerlich erkennbarer Mängel
an den Produkten sind durch den Kunden spätestens bei Übergabe
geltend zu machen. Eventuell mündlich erhobene Mängelrügen
sind spätestens 1 Woche danach in schriftlicher Form nachzuholen.
7.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung
sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des §476 a
BGB zu tragen.
7.5 Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht
bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die
wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind. Insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden.
7.7 Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht,
doch ist die Ersatzpflicht auf vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
7.8 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht
verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
7.9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet
ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist
und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden.
8. Sonstige Schadensersatzansprüche
8.1 Soweit sich aus Vorstehendem nichts anderes ergibt, werden
Schadensersatzansprüche gegen uns ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen;
insbesondere sind ausgeschlossen Ansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
und ausunerlaubter Handlung.
8.2 Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner nicht für Ansprüche
a) gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz,
b) wegen anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit,
c) wegen der Verletzung von Leben oder Gesundheit,
d) wegen solcher Schäden, hinsichtlich derer uns die zumutbare
Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung offen
steht.
9. Freistellung
9.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die beauftragte Reproduktion
urheberrechtlich geschützt ist.
9.2 Der Kunde stellt cramersart bereits jetzt von eventuellen,
sich aus o.g. Umständen ergebenden Ansprüchen Dritter,
z. B. Ansprüche des Künstlers des Originals, der Verwertungsgesellschaft,
etc. frei.
10. Mietvereinbarung
10.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Mietzinsrate in Rückstand,
so ist cramersart - neben der Geltendmachung von Verzögerungszinsen
in Höhe von 10 % p. a. - zur sofortigen Kündigung des
Mietvertrages berechtigt. Im Falle der Kündigung kann cramersart
vom Kunden unter anderem Schadenersatz in Höhe der noch ausstehenden
Mietzinsraten - abgezinst in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz
- verlangen. Der Erlös einer eventuellen Weitervermietung
ist zu 50% anzurechnen.
10.2 Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung
des Bildes haftet der Kunde gegenüber cramersart auch ohne
Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden von cramersart. Der
Kunde hat zudem für schuldhafte Handlungen seiner Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen
(wie z. B. Kunden, Mitbewohner, Angestellte, Freunde etc.) ein
zu stehen. Vorgenannte Ereignisse sind unverzüglich dem AN
anzuzeigen.
10.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle eventuellen Ansprüche
gegen die die Bildproduktion versichernde Gesellschaft an cramersart
ab.
11. Gerichtsstand
Ort des Gerichtsstandes ist Oberhausen, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages/Geschäftsbedingung
unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so soll dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Diese sollen dann vielmehr so durchgeführt, bzw.
ersetzt werden, dass der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche
Zweck bestmöglicht erfüllt wird. Im Übrigen verpflichten
sich die Vertragsparteien, die rechtsunwirksame, nichtige oder
undurchführbare Bestimmung durch im wirtschaftlichen Ergebnis
gleichwertige, rechtlich zulässige Bestimmungen zu ersetzen.
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
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